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Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web â€“ WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Durch die automatisierte Erstellung der Website durch ein Baukastensystem können nicht alle geforderten Kriterien für die Konformitätsstufe AA bearbeitet bzw. erfüllt werden.

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Dazu gehören u.a. erweiterte Kennzeichnungen bei Formularen, Links und der Navigation. Weiters gibt es zum Zeitpunkt dieser Erklärung noch Handlungsbedarf bei den geforderten Kontrasteinstellungen, diese werden kontinuierlich korrigiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.11.2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im November 2020. Überprüft wurden alle Seiten der Website. 

Feedback und Kontaktangaben

Die Informationen und Services auf dieser Website werden regelmäßig geprüft und verbessert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an baunebengewerbe@wkw.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website hammerlehre.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Kontaktformular der Beschwerdestelle:

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

 

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

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